
NEU in 2023
CO₂-Bepreisung nach CO2KostAufG
Ab 2023 werden Kosten für CO₂-Emissionen erhoben und zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. WAS ändert sich für die Beteiligten in der Abrechnung und WER muss WAS tun?

Einfach & Schnell
Dateneingabe im BFW Online Portal
Nutzen Sie als BFW Kunde die Möglichkeit die Daten Ihrer Liegenschaft zur Kostenermittlung der Heizkostenabrechnung und zu Nutzerwechseln über unser Online Portal digital zu übermitteln.

Rechtskonform & Digital
Unterjährige Verbrauchsinformation
Die unterjährige Verbrauchs-information (uVI) bietet Bewohnern Einblick in den Energieverbrauch. Mit der uVI-Lösung von BFW erfüllen Sie als Vermieter alle rechtl. Auflagen, sprechen Sie uns an!