Aktuelles
CO₂-Bepreisung ab 2023
Ab 01.01.23 werden die Kosten für CO₂-Emissionen im Zusammenhang mit Brennstoffen für Wohngebäude zwischen Vermietern und Mietern gemäß Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) aufgeteilt. BFW hat Ihnen die wichtigsten Neuerungen und wer was tun muss zusammengefasst.